Konformitätserklärung-RoHS und Reach

Konformitätserklärung RoHS
Die Büker & Schulte GmbH, Wadersloh, kann als Dienstleister keine vollumfängliche Konformitätserklärung im Sinne von RoHS abgeben.
Die Büker & Schulte GmbH bestätigt das die Arbeiten die an den Produkten ausgeführt werden der RoHS Richtlinie 2011/65/EU vom Europäischen Parlament und des Europäischen Rates vom 08.06.2011 zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, sowie die Einhaltung der zulässigen Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent von Cadmium < 0,01 %, sowie Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom (Cr6+), Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE) < 0,1 %gemäß Anhang II der Richtlinie entsprechen.
Die Büker & Schulte GmbH kann keine Konformitätserklärung für die vom Kunden gelieferten Produkte oder vom Kunden vorgeschriebenen Produkte abgeben.
Alle Materialien die vom Kunden vorgegeben werden sind vom Kunden zu überprüfen.

Konformitätserklärungen REACH
Die Büker & Schulte GmbH, Wadersloh, ist als Dienstleister im Sinne von REACH ein sogenannter “nachgeschalteter Anwender”. Pflichten aufgrund der Herstellung und des Inverkehrbringens von Substanzen/Chemikalien zur Vorregistrierung bzw. Registrierung (ECHA) sind für uns nichtzutreffend. Unsere Produkte sind Erzeugnisse und daher nicht als Stoff bzw. Zubereitung zu definieren (gemäß Artikel 3 Begriffsbestimmungen). Zudem wird aus den Erzeugnissen unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen kein Stoff freigesetzt. Somit unterliegt die Büker & Schulte GmbH, Wadersloh, weder der Registrierungspflicht noch der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Wadersloh, den 08.04.2019

[Download der Konformitätserklärung als PDF Datei]